Mindeststandards und Kriterien
Der Service „Kirche vernetzt“ und der erweiterte Leitfaden sollen dem Prozess einen neuen Schwung geben. „Zwischen 60 und 70 Prozent der Pastoralräume sind auf irgendeine Weise unterwegs, mit unterschiedlichem Stand“, schätzt Andreas Weiß. Zuverlässige Zahlen gibt es nicht. Während die ersten bereits mit ihren Konzepten fertig sind, stehen andere noch am Anfang. Der Leitfaden setzt indes einen Abschlusstermin fest: Bis 20. Dezember 2024 müssen die Pastoralkonzepte dem Generalvikariat vorgelegt werden. Anschließend wird ein Gremium sie zeitnah prüfen und eine Rückmeldung geben. Fehlende Teile sind bis 31. Januar 2025 nachzuliefern.
Im Konzepttext soll ersichtlich sein, dass die Erstellung des Konzeptes als „geistlicher Prozess“ gelebt wurde. Deutlich zu machen ist auch, wie eine breite Beteiligung ermöglicht wurde und stattgefunden hat. Im Sinne der Vernetzung und der Ökumene ist die Einbeziehung anderer kirchlichen und gesellschaftlichen Akteure zu belegen. Es sollen Erfahrungen und Herausforderung aus den Schritten „Sehen“ und „Urteilen“ benannt sowie Planungen und Ziele für das zukünftige „Handeln“ nachvollziehbar dargestellt werden. Dem Leitfaden zufolge muss erkennbar sein, dass das Pastoralkonzept sich den grundlegenden Fragen der kirchlichen und gesellschaftlichen Situation vor Ort stellt und das jeweilige Handeln neu danach ausrichtet. Ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit kirchlichen Gebäuden sowie ein Zeitplan für die konkreten Umsetzungsschritte müssen ebenso in dem Konzept dokumentiert sein.
„Maßgeblich für das Immobilienkonzept ist die zukünftige pastorale Ausrichtung im Pastoralraum“, heißt es in dem Leitfaden. Konkret heißt das: Die ausgewählten Gebäude und Räume müssen zum pastoralen Angebot passen und ihr Unterhalt mittel- und langfristig gesichert sein. Für die Gebäudebeurteilung enthält der Leitfaden eine ganze Reihe von Kriterien. Neben der pastoralen Relevanz zählen dazu die bauphysikalischen Zustände, die Klimaoffensive 2035 der Diözese Eichstätt mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität, allgemein geltende Öko-Standards, Erreichbarkeit und soziokulturelles Umfeld, Barrierefreiheit, Nutzungsmöglichkeiten und –alternativen, Auslastung, Kooperationen, Rentabilität, denkmalpflegerische Aspekte, Außenwahrnehmung, Ausstrahlung und Zweckmäßigkeit der Ausstattung. „Damit haben nun alle, die am Schreiben eines Konzepts sind, eine größere Orientierung und Sicherheit“, sagt Andreas Weiß. Und: Wenn alles nach Plan läuft, können die Pastoralkonzepte nach erfolgter Prüfung 2025 durch Bischof Hanke in Kraft gesetzt werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.bistum-eichstaett.de/pastoralkonzepte.
Text: Geraldo Hoffmann