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11.11.2021

FFP2-Masken im Gottesdienst: Auswirkungen der roten Corona-Ampel

Auch in den Gottesdiensten bleibt die FFP2-Maske ein ständiger Begleiter. Foto: Anika Taiber-Groh/pde

Eichstätt. (pde) – Dort, wo Maskenpflicht besteht, sind auch im kirchlichen Umfeld FFP2-Masken zu tragen. Daran erinnert der Eichstätter Generalvikar Pater Michael Huber in einem Schreiben an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Eichstätt. Huber reagiert damit auf zahlreiche Anfragen, die das Bischöfliche Ordinariat in den letzten Tagen erreicht haben. Auch der Eichstätter Domkapellmeister und Diözesanmusikdirektor Manfred Faig stellt in einem Schreiben an die Kirchenmusikerinnen und -musiker die derzeit geltenden Regelungen dar.

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) wurde demnach bis zum 24. November verlängert. Diese sieht vor, dass grundsätzlich in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen sei. Seit die sogenannte Corona-Ampel auf Gelb gestellt wurde, genügt eine medizinische Maske nicht mehr, sondern ist mindestens eine FFP2-Maske erforderlich. Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag. Diese müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Jüngere sind ganz befreit.

Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Gottesdienstbesucher Platz genommen haben und einen ausreichenden Mindestabstand zu anderen Personen einhalten. Dann ist auch das Singen ohne Maske weiter möglich.

Bei den Gottesdiensten sieht die 14. BayIfSMV auch weiter eine Wahlmöglichkeit für die Gottesdienstgemeinden vor. Wenn zum Gottesdienst ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen zugelassen werden (3G), dann sind keine Mindestabstände nötig, allerdings ist dann durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. In allen anderen Fällen ist die in den Kirchen zugelassene Zahl der Personen begrenzt auf die im jeweiligen Hygieneschutzkonzept der Kirche vorgesehene Höchstzahl. Diese errechnet sich aus der Anzahl der Personen, bei denen am Platz der Abstand zu anderen Mitfeiernden eingehalten werden kann. In der Praxis werden die meisten Gottesdienste im Bistum Eichstätt nach letzterer Regel gefeiert.

Domkapellmeister Manfred Faig weist in seinem Schreiben an die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker darauf hin, dass für Proben von Chören und Ensembles, sowie für Konzerte und alle anderen Veranstaltungen eine verschärfte Regelung gilt: Ab Stufe Rot ist eine Teilnahme nur noch unter 2G-Bedingungen möglich. Der Besuch bei einem Kirchenkonzert oder die Teilnahme an einer Chorprobe ist nur noch für vollständig geimpfte oder innerhalb von sechs Monaten von einer Covid-Erkrankung genesenen Personen erlaubt. Dies gilt auch für die Leiterinnen und Leiter der Proben. Ab Stufe Gelb wäre nicht mehr 3G, sondern 3G+ erforderlich, das heißt: Ein Schnelltest reicht zum Besuch einer Probe oder eines Konzertes auch dann nicht mehr aus. In diesem Fall wäre ein PCR-Test notwendig. Auch weist Faig darauf hin, dass bereits ab Stufe Gelb überall dort, wo Maskenpflicht besteht zwingend eine FFP2-Maske erforderlich sei.

Die Abstandsregelungen wurden in der Verordnung nicht angepasst, das heißt: Bei musikalischer Notwendigkeit kann auf den Mindestabstand von 1,5 m verzichtet werden. Nicht jedoch bei Gottesdiensten, in denen – wie in der Mehrzahl der Fälle – keine 3G, 3G+ oder 2G Regelung zur Anwendung kommt. Dort muss der Abstand auch von den beteiligten Musikerinnen und Musikern, unabhängig von deren Impfstatus, eingehalten werden.

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