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22.06.2020

Erleichterungen bei Gottesdiensten

Hand hält Desinfektionsmittel

Eichstätt. (pde) – Ab sofort gilt auch bei Gottesdiensten im Bistum Eichstätt eine Lockerung bei den Infektionsschutzmaßnahmen. In einem Schreiben an die Pfarreien und Seelsorgestellen im Bistum verweist das Bischöfliche Generalvikariat auf die sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BaylfSMV) vom 19. Juni. Demnach wird der mindestens einzuhaltende Abstand zwischen den Gottesdienstbesuchern von zwei Metern auf 1,5 Meter reduziert. Ausgenommen von dieser Regel ist laut Verordnung folgender Personenkreis: "Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands." Bei Gottesdiensten im Freien wird die erlaubte Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 200 erhöht, jedoch muss auch hier der gleiche Mindestabstand eingehalten werden. Die Maskenpflicht für die Gottesdienstbesucher gilt grundsätzlich weiter, jedoch nur noch so lange, wie diese sich nicht an ihrem Platz befinden.

Auch muss weiterhin ein Infektionsschutzkonzept bestehen, welches je nach Art des Gottesdienstes mögliche Infektionsgefahren minimiert. Dieses ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Im Übrigen gelten grundsätzlich weiter die Regelungen des Schutzkonzeptes der bayerischen Diözesen vom 29. April.

Informationen zum Umgang der Diözese Eichstätt mit der Coronakrise

Die nächsten Termine

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Freitag, 19. April
19.00 Uhr
Übungsreihe zum Herzensgebet
Ort: Kloster Heidenheim
Veranstalter: Dekanat Weißenburg-Wemding, Exerzitienreferat Bistum Eichstätt, Kloster Heidenheim
Samstag, 04. Mai
09.30 Uhr
Samstag, 18. Mai
10.00 Uhr
Samstag, 22. Juni
10.00 Uhr
Samstag, 29. Juni
10.00 Uhr