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16.10.2020

Erleichterung für Allerheiligen: Keine Obergrenze der Teilnehmerzahl mehr

Friedhofskreuz

An Allerheiligen besuchen viele Gläubige die Gräber ihrer Angehörigen. Feierliche Gräbersegnungen sind bei Einhaltung der Abstandsgebote nun auch an größeren Friedhöfen möglich, bei denen mehr als die bisher zugelassenen 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden. pde-Foto: Maike Stark.

Eichstätt. (pde) – Der Freistaat Bayern hat im Hinblick auf die Friedhofsgänge an Allerheiligen die Personenobergrenze für Gottesdienste im Freien aufgehoben. Das melden übereinstimmend verschiedene Medien am Freitag. Weiterhin gelten jedoch die Abstandsregelungen, die Maskenpflicht und die Einhaltung der Hygienekonzepte.

Erst vor wenigen Tagen hatte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke in einem Schreiben an die Pfarrgemeinden auf die „praktische Herausforderung“ hingewiesen, welche die bevorstehenden Tage Allerheiligen und Allerseelen unter den gegenwärtigen Bedingungen darstellten. Hanke betonte jedoch auch, dass die bevorstehenden Festtage „auch eine große Chance bieten, in den Gottesdiensten viele Menschen anzusprechen und zu zeigen, dass die Kirche ihnen und ihren Sorgen im Geist des Evangeliums nahe sein will.“

Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden und Kirchen bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. Dieser Mindestabstand muss immer eingehalten werden, außer zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands. Für die Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.

Alle Gottesdienste benötigen ein Infektionsschutzkonzept, welches die Infektionsgefahren minimiert und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

Die genauen Regelungen sind unter www.bistum-eichstaett.de/coronavirus nachzulesen.